Konsequenzen für Ungeimpfte

Wer nicht geimpft ist, muss draußen bleiben. Das gilt seit dem Frühjahr für Beschäftigte in der Gesundheitsbranche. Das Kreis-Gesundheitsamt hat seitdem in zwölf Fällen ein Betretungsverbot ausgesprochen.

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In weiteren 132 Fällen hat das Gesundheitsamt Auflagen gemacht, damit die betroffenen Mitarbeiter trotzdem weiter arbeiten können. Das bestätigte ein Sprecher der Kreisverwaltung auf Radio Euskirchen Nachfrage. Bußgelder habe es bisher nicht gegeben.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat eines der bisher verhängten Betretungsverbote nach Klage der Betroffenen wieder aufgehoben. Das Gesundheitsamt habe anders als vom Infektionsschutzgesetz vorgesehen, die Frau nicht aufgefordert, einen Impf-Nachweis vorzulegen. Die Frau hatte als Pflegeassistentin in einem Seniorenheim gearbeitet, inzwischen aber gekündigt.

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