Kreis Euskirchen, Eifel und RheinlandKall: Rat beschließt höhere Grundsteuer B
Kreis Euskirchen, Eifel und RheinlandHaus- und Wohnungseigentümer in Kall müssen nächstes Jahr deutlich mehr zahlen. Wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen schafft die Gemeinde die differenzierten Hebesätze bei der Grundsteuer B ab. Künftig müssen Eigentümer von bebauten und unbebauten Wohngrundstücken wieder den selben Steuersatz zahlen.