Keine nächtliche Ausgangssperre im Kreis Euskirchen mehr

Der Kreis Euskirchen hat die Ausgangsbeschränkungen wieder aufgehoben. Die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens gilt ab sofort in unserem Kreisgebiet nicht mehr. Hintergrund ist ein Urteil am Verwaltungsgericht in Aachen. Der Kreis Euskirchen verzichtet darauf, wegen der Ausgangssperre vor das Oberverwaltungsgericht in Münster zu ziehen.

Ein Mann hatte vor Gericht einen Eilantrag gegen zwei von sieben Corona-Maßnahmen eingereicht, heißt es vom Kreis. Dabei ging es um die nächtliche Ausgangssperre und dann noch um Zusammentreffen in privaten Räumen. Der Mann fühlte sich durch die Regeln eingeschränkt, heißt es in einer Mitteilung vom Kreis. Das Verwaltungsgericht Aachen hat dem Antrag des Mannes rund um die Ausgangssperre am Mittwoch stattgegeben. Der Kreis hätte Beschwerde in Münster einlegen können, hat sich aber dagegen entschieden. Landrat Ramers sagte in einer ersten Reaktion:

„Wir akzeptieren den Beschluss und werden die Ausgangsbeschränkungen in unserer Allgemeinverfügung aufheben. Im Hinblick, auf die besonders angespannte Lage in den medizinischen Versorgungseinrichtungen appelliere ich jedoch eindringlich an alle Bürger*innen, verantwortungsbewusst mit der aktuellen Pandemie-Situation umzugehen“.

Die Regelung in der Allgemeinverfügung über die Personenkontakte hat das Gericht als rechtsmäßig erachtet. Die Regeln bleiben bestehen.

© Das Kreishaus in Euskirchen. Foto: Medienzentrum Kreis Euskirchen, S. Vanselow

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