Urteil im Prozess um Misshandlung Schutzbefohlener

Im Prozess um Misshandlung Schutzbefohlener vor dem Amtsgericht Euskirchen wurde die Angeklagte zu neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt.

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Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sie sich gemeinsam mit ihrem Ehemann nicht um seinen damals 85-jährigen und pflegebedürftigen Vater gekümmert habe. Der Senior hatte sich bei einem Sturz den Oberarm gebrochen, mehrere Tage lang hatte sich das Ehepaar laut Gericht nicht um ihn gekümmert. Bereits im vergangenen Dezember wurde der Ehemann verurteilt. Er bekam zu den neun Monaten Haftstrafe mit Bewährung noch 40 Sozialstunden. Ursprünglich hatte das Amtsgericht dem Euskirchener Ehepaar schon im Herbst den Prozess machen wollen. Weil beide aber nicht erschienen waren, hat das Gericht sie per Haftbefehl suchen lassen.

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