Amtsgericht erlässt Strafbefehl nach tödlichem Jagdunfall

Das Verfahren um den tödlichen Jagdunfall in Blankenheim im November 2023 geht zu Ende. Das Amtsgericht in Gemünd hat jetzt einen Strafbefehl gegen den angeklagten Jäger verhängt.

© Daniel Dähling

Das Gericht hat gegen den angeklagten Jäger eine sogenannte „Verwarnung mit Straf-Vorbehalt“ ausgesprochen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ist damit der Jäger erstmal der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Er hatte bei der Jagd versehentlich an schlecht einsehbarer Stelle den 80-jährigen Forstwirt tödlich getroffen, der dort unterwegs war.

Das Gericht hat gegen den Jäger jetzt eine Geldstrafe von 2.700 Euro verhängt, sagte ein Sprecher. Aber diese Strafe ist zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Wenn der Angeklagte sich so lange nichts zu Schulden kommen lässt und wenn er der Witwe 3.600 Euro zahlt, dann muss er die verhängte Geldstrafe nicht zahlen.

Rechtskräftig ist der Strafbefehl noch nicht, der Jäger kann noch Einspruch dagegen einlegen.

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