Erzbistum haftet nicht für Priester

Eine 58-Jährige ist am Dienstag (01.07.) vor dem Kölner Landgericht mit ihrer Klage gegen das Kölner Erzbistum gescheitert. Sie hatte das Bistum verklagt, weil sie in den 70ern und 80ern von einem Priester schwer sexuell missbraucht wurde.

© Daniel Dähling

Die Klägerin wollte vom Erzbistum dafür 830.000 Euro Schmerzensgeld haben. Das Landgericht hat die Klage aber abgewiesen. Als Begründung führte das Gericht an, dass das Erzbistum nicht für die Taten des ehemaligen Priesters haftbar gemacht werden könne. Der Priester habe nicht in Ausübung seines öffentlichen Amtes gehandelt, sondern „mehr oder weniger als Privatperson“. Des Weiteren seien keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Erzbistums festgestellt worden, so die Kammer. Gegen die Entscheidung kann die Frau Berufung einlegen.

Sie hatte jahrelang als Pflegekind bei dem Priester gelebt. Er wurde wegen des Missbrauchs 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.

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