Berliner Erzbischof als Zeuge vor Kölner Gericht

Eine Frau fordert Schmerzensgeld von der katholischen Kirche, nachdem sie als Kind von einem Priester missbraucht wurde. Der Berliner Erzbischof Heiner Koch sagt als Zeuge aus, doch die Frage der Haftung bleibt umstritten.

Koch als Zeuge geladen

Im Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Köln hat der Berliner Erzbischof Heiner Koch als Zeuge ausgesagt. Die 58-jährige Klägerin verlangt vom Erzbistum Köln 830.000 Euro Schmerzensgeld. Sie war in den 70er- und 80er-Jahren Opfer eines Priesters, der 2022 zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Der Mann missbrauchte zwischen 1993 und 2018 insgesamt neun Mädchen und wurde mittlerweile aus dem Klerikerstand entlassen.

Mann soll mit Mädchen damals in einem Zimmer geschlafen haben

Nach Aussage der Klägerin nahm der Täter sie damals ganz selbstverständlich mit ins Kölner Priesterseminar und übernachtete mit ihr im selben Zimmer. Erzbischof Koch, der 1979 als angehender Priester im Erzbistum Köln tätig war, konnte sich nicht erinnern, die Klägerin als Mädchen im Priesterseminar gesehen zu haben. Er sagte: „Dass ein blondes Mädchen da war? Kann sein, weiß ich nicht.“ Kinder seien hin und wieder mal da gewesen, vor allem Messdiener, etwa zum Kaffeetrinken nach Gottesdiensten. Den späteren Täter habe er nur flüchtig gekannt. "Wir waren nicht befreundet", sagte Koch.

Erzbistum Köln sieht keine Mithaftung

Das Erzbistum Köln bestreitet in dem Verfahren, dass es für die Taten des Priesters in Mithaftung genommen werden kann. Das Gericht tendiert bisher auch zu dieser Meinung. In einer früheren Sitzung hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass die Entscheidung zur Adoption vom Jugendamt getroffen worden sei. Das Jugendamt hätte prüfen müssen, ob der Priester geeignet gewesen sei, das Sorgerecht zu bekommen.

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