Corona-Beschränkungen bis vor Weihnachten verlängert
Veröffentlicht: Donnerstag, 26.11.2020 06:24
Auf den nächsten Restaurantbesuch müssen wir im Kreis Euskirchen noch länger verzichten. Bund und Länder haben sich am Mittwochabend auf neue Verschärfungen der Corona-Regeln geeinigt.
Wer ab Dezember vor Geschäften und auf den Parkplätzen unterwegs ist, muss ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Große Geschäfte dürfen nur noch einen Kunden pro 20 Quadratmeter reinlassen. Die Kontaktbeschränkungen gelten künftig für fünf Menschen aus zwei Haushalten, außer bei Kindern unter 14 Jahren.
Die Politiker haben den Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember verlängert. Damit müssen auch Freizeiteinrichtungen, Tierparks und Museen länger geschlossen bleiben. Restaurants sollen aber auch an Weihnachten geschlossen bleiben, sagte NRW-Ministerpräsident Laschet.
Hintergrund sind nicht erkennbar gesunkene Corona-Infektionszahlen. Der Inzidenzwert im Kreis Euskirchen liegt aktuell bei 141,2. Zu Beginn des Teil-Lockdowns lag er bei knapp 146.

Einzelne Beschlüsse in der Übersicht
- Kontaktbeschränkung auf fünf Menschen aus höchstens zwei Haushalten mit Ausnahme der Weihnachtszeit (23.12. bis 1.1.)
- Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen
- Bei Geschäften mit mehr als 800m² Verkaufsfläche nur noch ein Kunde pro 20m², sonst einer pro 10m²
- Maskenpflicht gilt auch vor Geschäften und auf Parkplätzen
- Maskenpflicht auch an Betriebs- und Arbeitsstätten
- Hochschulen müssen auf "digitale Lehre" umstellen
- Empfehlung auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten
- Böllerverbot auf belebten Straßen und Plätzen