Bad Münstereifel: Bürgerbegehren zulässig!

Es ist ein Paukenschlag für Bad Münstereifel: Das Aachener Verwaltungsgericht hat am Dienstag (23.09.) entschieden: Es war nicht richtig, dass die Stadt 2023 ein Bürgerbegehren gegen ein neues Verkehrskonzept in der Innenstadt als unzulässig abgelehnt hat.

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Die Stadt hatte das damit begründet, dass die grundlegende Entscheidung zur Umgestaltung der Innenstadt schon 2020 vom Rat getroffen worden sei und das Bürgerbegehren deshalb viel zu spät. Das hat das Gericht am Dienstag abgelehnt. Das Bürgerbegehren richtet sich nach Ansicht des Gerichts nämlich gegen eine Ratsentscheidung von März 2023 und wurde dann auch fristgerecht innerhalb von drei Monaten eingereicht.

Die Stadt muss das Bürgerbegehren jetzt also nochmal prüfen. Genügend Unterschriften waren laut Verwaltungsgericht zwar vorhanden, allerdings ist noch unklar, ob diese auch alle gültig sind. Das Bürgerbegehren richtet sich vor allem gegen die Bestrebungen der Stadt, die Fußgängerzone auszuweiten, dadurch würden nämlich nach Ansicht des Bürgerbegehrens zu viele Parkplätze wegfallen.

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