Aachener Verwaltungsgericht entscheidet über Tiny-Häuser in Blankenheim
Veröffentlicht: Montag, 14.08.2023 07:26
Fünf Monate nachdem die Politik in Blankenheim ein Bürgerbegehren abgelehnt hat, entscheidet das Aachener Verwaltungsgericht. Die Gemeinde hatte das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Dagegen hat eine Bürgerinitiative aus Freilingen geklagt.

Investoren wollen ein Grundstück in der Nähe des Freilinger Sees kaufen, um dort eine Ferienanlage mit Tiny-Häusern zu errichten. Eine Bürgerinitiative ist dagegen. Sie befürchtet unter anderem deutlich mehr Verkehr im Ort. Ein Sprecher der Gemeinde sieht das anders. Die Tagesgäste am Freilinger See sorgten für den zusätzlichen Verkehr, nicht aber die Urlaubsgäste in den schon vorhanden Anlagen rund um den See. Die Gemeinde hatte sich bereit erklärt, bis zu einer Gerichts-Entscheidung das Grundstück nicht an die Investoren zu verkaufen. Heute (14.08.) Vormittag findet die mündliche Verhandlung statt. Die Entscheidung wird wahrscheinlich auch noch heute fallen.