Zweiter Fall der Geflügelpest im Kreis Euskirchen bestätigt

Im Kreis Euskirchen wurde am Mittwoch ein zweiter Fall der Geflügelpest bestätigt. Wie beim ersten Fall in Zülpich-Füssenich handelt es sich um einen Kranich. Aufgrund der anhaltenden Bedrohung ergreift das Veterinäramt Euskirchen jetzt strengere Maßnahmen.

© Kreis Euskirchen

Ab sofort gilt für Geflügel im Bereich Kuchenheim (siehe Bild oben), dass es nur noch in verschlossenen Ställen oder unter nach oben dichten Abdeckungen gehalten werden darf. Zusätzlich wurde ein kreisweites Verbot für Geflügelausstellungen, Börsen, Märkte und Veranstaltungen verhängt, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird.

Der Kreis warnt vor der dynamischen Entwicklung der Vogelgrippe in Deutschland und ruft alle Geflügelhalter dazu auf, ihre Tiere engmaschig zu beobachten. Um weitere Fälle frühzeitig zu erkennen, wird die Bevölkerung gebeten, verendete Zug- oder Wasservögel zu melden.

Kontaktmöglichkeit zum Veterinäramt: Tel. 02251-15-250 oder via E-Mail veterinaeramt@kreis-euskirchen.de.

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