Verbraucherzentrale Euskirchen warnt vor Fallen bei Bezahldiensten

Auch im Kreis Euskirchen nutzen viele Bezahldienste wie Paypal und Klarna, doch der vermeintliche Käuferschutz ist nicht immer so sicher, wie man denkt. Welche Risiken lauern im Kleingedruckten und wann der Schutz tatsächlich greift, darüber klärt aktuell die Verbraucherzentrale in Euskirchen auf.

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© Daniel Dähling

PayPal, Klarna und Co. schützen Verbraucher nicht in allen Fällen

Auch viele Menschen im Kreis Euskirchen nutzen Bezahldienste wie Paypal und Klarna, in der Annahme, dass der Käuferschutz sie bei jedem Einkauf absichert. Doch die Verbraucherzentrale Euskirchen warnt: Der Schutz ist nicht immer so umfassend, wie es scheint. Besonders beim 14-tägigen Rückgaberecht greift der Käuferschutz von Paypal nicht, was bedeutet, dass Käufer bei einer verweigerten Rückerstattung durch den Händler auf sich allein gestellt sind. Diese und andere Ausnahmen seien oft im Kleingedruckten der Apps versteckt.

Verbraucherzentrale gibt Tipps fürs Online-Shopping

Monika Schiffer von der Verbraucherzentrale Euskirchen erklärt, dass der Käuferschutz bei sogenannten Fakeshops hilfreich sein kann. "Wenn bestellte Ware nicht ankommt, besteht die Möglichkeit, erfolgreich eine Rückerstattung zu erhalten." Um Verbraucher umfassend zu informieren, bietet die Verbraucherzentrale Euskirchen im April Infoveranstaltungen zu Bezahldiensten wie Paypal und Klarna an.

Die Termine für die Infoveranstaltungen:

  • Donnerstag 03.04.2025 17.30Uhr
  • Donnerstag 10.04.2025 17.30 Uhr

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich unter 02251 5064501 oder per E-Mail an euskirchen@verbraucherzentrale.nrw.

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