Prozess um tödlichen Unfall auf der A3 bei Köln eingestellt

Der Prozess um den tragischen Unfall auf der A3 bei Köln, bei dem eine Autofahrerin von einer Betonplatte erschlagen wurde, endet vorzeitig. Das Landgericht hat das Verfahren eingestellt, doch die Angeklagten müssen hohe Geldauflagen zahlen.

© Pixabay | Symbolbild

Drei Angeklagte müssen hohe Geldsummen zahlen

Der Prozess um den Tod einer Autofahrerin auf der A3 bei Köln, die von einer Betonplatte erschlagen wurde, ist vorläufig eingestellt worden. Dies bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Köln. Die Entscheidung betrifft drei Angeklagte, die jedoch hohe Geldauflagen leisten müssen. Ein Oberbauleiter muss 90.000 Euro zahlen, während ein Mitarbeiter von Straßen.NRW eine Auflage von 60.000 Euro erhielt. Bereits im November wurde das Verfahren gegen einen weiteren Mitarbeiter des Landesbetriebs für den Straßenbau gegen eine Zahlung von 30.000 Euro eingestellt.

Pfusch am Bau soll Tragödie verursacht haben

Der Unfall ereignete sich am 13. November 2020, als eine 66-jährige Frau mit ihrem Kleinwagen auf der A3 unterwegs war. Eine tonnenschwere Betonplatte löste sich aus einer Lärmschutzwand und stürzte auf das Fahrzeug, wobei die Fahrerin sofort ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft vermutete Pfusch am Bau als Ursache. Der Prozess am Kölner Landgericht begann im April. Die Angeklagten, damals 59 und 62 Jahre alt, standen im Fokus der Ermittlungen. Eine von Straßen.NRW beauftragte Baufirma hatte 2008 beim Ausbau der A3 die Schallschutzmauer montiert. Dabei wurden 200 jeweils sechs Tonnen schwere Schallschutzplatten in Halterungen eingehängt. Laut Anklage passten bei sieben Platten die Maße nicht zu den Halterungen, weshalb improvisierte Haltewinkel angeschweißt wurden. Diese beeinträchtigten den Korrosionsschutz, was letztlich zur Tragödie führte.

Staatsanwaltschaft hatte Einstellung vorgeschlagen

Die Anregung, das Verfahren einzustellen, kam laut Gericht von der Staatsanwaltschaft. Mutter und Schwester der Getöteten hätten dies befürwortet. Laut Gericht ist womöglich nicht mehr nachzuweisen, dass die Angeklagten von dem schlechten Zustand der Betonwand-Halterung wussten. Das sei einer der Gründe für die Einstellung des Verfahrens. Außerdem sei die Schwere der Schuld der beiden Angeklagten nicht so gravierend, dass dies gegen die Einstellung sprechen würde. Die Angeklagten selbst haben den Auflagen zugestimmt, heißt es.

Weitere Meldungen