Neue Ausgangs-, Kontakt- und Einzelhandels-Beschränkungen

Ab Dienstag gelten im Kreis Euskirchen deutlich strengere Regeln. Der Krisenstab des Kreises hat eine neue Allgemeinverfügung beschlossen. Er reagiert damit auf steigende Infektionszahlen.

© Das Kreishaus in Euskirchen. Foto: Medienzentrum Kreis Euskirchen, S. Vanselow

So gilt ab Dienstag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Zwischen 22 und 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur noch bei triftigen Gründen erlaubt, wie etwa für die Arbeit, Arztbesuche oder Gassi-Gehen.

Die noch geöffneten Geschäfte dürfen nur noch einen Kunden pro 20 Quadratmeter reinlassen. In Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und bei Fahrgemeinschaften im Auto müssen zwingend FFP2-Masken getragen werden.

Details zu den einzelnen neuen Beschränkungen wird der Kreis Euskirchen im Laufe des Tages auf seiner Homepage veröffentlichen. Die neuen Regeln gelten zunächst, wie der harte Lockdown auch, bis zum 10. Januar 2021, teilte ein Sprecher des Kreises Euskirchen am Montagnachmittag mit.

Hintergrund ist eine Corona-Inzidenzzahl knapp unter dem kritischen Schwellenwert von 200 seit dem Wochenende.

Landesregierung kippt Gottesdienstverbot

Im Kampf gegen die Corona-Infektionen wollte der Kreis Euskirchen auch den Besuch von Weihnachts-Gottesdiensten verbieten. Das hat allerdings die Landesregierung wieder kassiert und die Kreisverwaltung an die Religionsfreiheit erinnert. Der Kreis Euskirchen hatte alle Präsenz-Gottesdienste bis zum 10. Januar verbieten wollen. Denn, wie ein Sprecher sagte, habe sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Gottesdienst-Besuche ein Infektionstreiber seien.

Doch das Gottesdienst-Verbot hat die Landesregierung nicht akzeptiert. Deshalb gibt es jetzt stärkere Beschränkungen. So dürfen Gottesdienste nur noch 45 Minuten lang sein, es dürfen nochmal nur 30 Prozennt weniger Besucher dabei sein und Gottesdienste unter freiem Himmel sind mit nur 250 Teilnehmern erlaubt.

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