Kurz vor Weihnachten: Blumenläden dürfen offen bleiben

Wer für Weihnachten eigentlich noch ein paar Blumen verschenken wollte, kann das trotz Lockdown tun. Die Landesregierung hat die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen dürfen weiterverkauft werden. Der Fachverband Deutscher Floristen in NRW appelliert jetzt in einer Mitteilung an die Händler: Die Inhaber würden eine immense Verantwortung für die Kunden, Mitarbeiter und sich selbst tragen. Daher sollten die Händler strenge Auflagen unbedingt einhalten, dazu gehören unter anderem eine Beschränkung der Kundenanzahl im Geschäft und Maskenpflicht auch vor dem Laden.

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