Kreis Euskirchen gibt Hinweise zu Martinsfeuer

Aktuell laufen wieder viele Martinszüge bei uns durch den Kreis – mit Laternen und großem Feuer. Und bei dem Martinsfeuer müssen einige Dinge beachtet werden.

© Cheyenne Boss | Emotionfoto

Im Kreis Euskirchen finden in diesen Tagen zahlreiche Martinsumzüge mit leuchtenden Laternen und Martinsfeuern statt. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass beim Entzünden der Feuer bestimmte Regeln eingehalten werden müssen, um Umwelt und Tiere zu schützen.

Für Martinsfeuer dürfen ausschließlich unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Behandeltes Holz, wie lackierte oder furnierte Bretter, Paletten oder andere Abfälle wie Sperrmüll und Autoreifen, sind verboten. Diese Materialien setzen beim Verbrennen Schadstoffe frei, die sowohl der Umwelt als auch der Gesundheit schaden können.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Schutz von Tieren. Holzstapel, die längere Zeit vor dem Feuer aufgeschichtet wurden, können als Unterschlupf für Tiere wie Igel dienen. Die Naturschutzbehörde empfiehlt daher, den Holzstapel kurz vor dem Anzünden umzuschichten, um sicherzustellen, dass sich keine Tiere darin befinden. Sollte ein Nest oder ein geschütztes Tier entdeckt werden, darf das Feuer nicht entzündet werden. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind alle Vogelarten sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützt.

Zudem müssen Martinsfeuer und andere Brauchtumsfeuer vorab bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde angemeldet werden.

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