Keine unbefristete Quarantäne im Kreis Euskirchen
Veröffentlicht: Dienstag, 13.04.2021 05:51
Wer im Kreis Euskirchen Kontakt zu Menschen mit der britischen Corona-Mutation hatte, der muss künftig maximal 21 Tage in Quarantäne. Das hat das Kreis Gesundheitsamt so festgelegt. Betroffene können sich frühestens nach zwei Wochen mit einem negativen Labortest freitesten lassen.
Hintergrund sind zwei Klagen aus Bad Münstereifel und Mechernich. Kita-Kinder hatten vom Kreis-Gesundheitsamt unbefristete Quarantäne-Anordnungen erhalten. Das Aachener Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass dies nicht ausreichend begründet worden und unverhältnismäßig sei. Der Kreis Euskirchen sagt dazu, es sei vermehrt vorgekommen, dass Menschen auch nach 14 Tagen Quarantäne noch eine Viruslast im Körper hätten. Das Gesundheitsamt führt das auf die britische Mutation B1.1.7. zurück. Die Eltern hatten einen Nasen-Rachen-Abstrich bei ihren Kindern als nicht zumutbar abgelehnt. Weil dadurch ein negatives Laborergebnis fehlte, hatte der Kreis die Quarantäne nicht aufgehoben. Sie gilt künftig maximal 21 Tage.
