Kardiologische Versorgung im Kreiskrankenhaus gesichert
Veröffentlicht: Donnerstag, 31.07.2025 06:51
Das Kreiskrankenhaus Mechernich kann vorerst aufatmen: Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen sichert zunächst die kardiologischen Bereiche.

Das Kreiskrankenhaus Mechernich darf vorerst alle drei kardiologischen Bereiche weiter betreiben. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden. Die Richter ordneten die sogenannte aufschiebende Wirkung der Klage des Krankenhauses gegen den neuen Krankenhausplan an.
Das bedeutet, dass die betroffenen kardiologischen Bereiche bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren geöffnet bleiben dürfen. Laut einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts wurde bisher auch keine Beschwerde des Landes dagegen eingereicht. Und in solchen Fällen sei es dann recht häufig so, dass auch im Hauptverfahren ähnlich - also in diesem Fall für das Krankenhaus - entschieden werde.
Nach Angaben des Krankenhauses können durch die Entscheidung weiterhin Implantationen von Herzschrittmachern und Defibrillatoren, die Untersuchung und Behandlung von Herzrhythmusstörungen sowie die Herzinfarktversorgung angeboten werden. Konkret geht es um die Bereiche „Interventionelle Kardiologie“, „Kardiale Devices“ und „EPU/Ablationen“.
Es ist nicht das erste Mal, dass das Kreiskrankenhaus Mechernich erfolgreich gegen den Krankenhausplan vorgegangen ist. Bereits in der Vergangenheit konnte die Klinik verhindern, dass die Frühchen-Station nach Bonn verlegt wird. Damals hatten der Landrat und die Stadt Mechernich die Klinik öffentlich unterstützt, um den Erhalt der Station zu sichern.