Kall: Rat beschließt höhere Grundsteuer B

Haus- und Wohnungseigentümer in Kall müssen nächstes Jahr deutlich mehr zahlen. Wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen schafft die Gemeinde die differenzierten Hebesätze bei der Grundsteuer B ab. Künftig müssen Eigentümer von bebauten und unbebauten Wohngrundstücken wieder den selben Steuersatz zahlen.

© Gemeindeverwaltung Kall

Die Gemeinde sagt, sie sei damals rechtlich sorgfältig den Mustervorgaben des Städte- und Gemeindebunds gefolgt und habe den differenzierten Hebesatz eingeführt. Und das obwohl das vom Land vorgegebene Bewertungsmodell zu einer erheblichen Schieflage zwischen den Grundstückarten geführt hat. Das Gericht hat genau das jetzt als unzulässig erklärt. Deshalb sehe sich die Verwaltung gezwungen wieder auf einen einheitlichen Hebesatz umzustellen, sagt eine Sprecherin. Die Folge seien spürbare Mehrbelastungen für Eigentümer von Wohngrundstücken aber auch Mietern. Der Steuersatz steigt nächstes Jahr von 590 auf 793 Punkte. Der Rat hat das einstimmig beschlossen.

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