Impfpflicht in der Pflege
Veröffentlicht: Dienstag, 15.03.2022 09:55
Heute (15.03.) läuft die Frist für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab. Also nur noch heute haben Menschen, die in der Pflege arbeiten Zeit, um nachzuweisen, dass sie geimpft sind.

Eine genaue Zahl der betroffenen Pflegerinnen und Pfleger liegt aber nicht vor. Dazu hat der Kreis noch keine Angaben gemacht. Ebenso wie die Krankenhäuser aus dem Kreis Euskirchen. Sowohl das Marien-Hospital in Euskirchen, als auch das Kreiskrankenhaus in Mechernich berichten von einer generell sehr hohen Impfbereitschaft des Personals. Nur wenige Mitarbeiter seien nicht geimpft, der Kreis rechnet mit circa 5-10% ungeimpftem Personal. Beim Marien-Hospital in Euskirchen liegen nach eigener Aussage keine Informationen vor, dass jemand angesichts der Impfpflicht kündigen möchte. Vom Kreiskrankenhaus Mechernich heißt es: Impfpflichtbezogene Kündigungen gab es in keinem nennenswerten Umfang. Final droht ungeimpften Menschen in Pflegeberufen im schlimmsten Fall laut Kreis ein Betretungsverbot der Einrichtung und damit de facto ein Berufsverbot. Aber – das ist keine generelle Entscheidung, sondern der Kreis muss in jedem Fall einzeln abwägen.


