Heckenschnitt ab Sonntag erlaubt

Immer ab dem 1. Oktober darf man seine Hecken, Büsche, Bäume und was sonst noch so Strauchiges im Garten wächst schneiden. Erlaubt bleibt das den ganzen Winter über bis Ende Februar. Danach werden wieder die Vögel, die in den Hecken leben, bei ihrer Brut geschützt, und der Schnitt ist verboten.

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Die Stadt Euskirchen erinnert zum Saisonstart daran, dass Hecken an Straßen, Bürgersteigen und Radwegen auch geschnitten werden müssen. Sie dürfen nämlich nicht auf die Wege ragen oder Verkehrsschilder verdecken. Verkehrssicherungspflicht ist da das Stichwort. Wenn es wegen der Hecke zu einem Unfall kommt, können die Besitzer nämlich dafür verantwortlich gemacht werden. Bei Bäumen müsse man auch darauf achten, dass sie den Lichtkegel von Straßenlaternen nicht einschränken. 

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