Gerichtsurteil: Grünes Licht für den Lückenschluss der A1
Veröffentlicht: Dienstag, 18.11.2025 16:27
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag die Klage des Umweltverbandes BUND gegen den Neubau der A1 abgewiesen. Der umstrittene Abschnitt von rund 10 Kilometern zwischen Kelberg und Adenau, der durch das Vogelschutzgebiet "Ahrgebirge" führt, kann somit realisiert werden.

Hintergrund: Bedeutung der A1 im europäischen Verkehrsnetz
Die A1 ist Teil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes und wurde vom Bundestag als "vordringlicher Bedarf" eingestuft. Das Projekt soll nicht nur den Verkehr in der Region verbessern, sondern auch die Verteidigungsfähigkeit stärken. Der Lückenschluss ist bis 2050 geplant und soll das europäische Verkehrsnetz nachhaltig stärken.
Gerichtsurteil: Öffentliche Sicherheit hat Vorrang
Der BUND hatte in seiner Klage Verstöße gegen den Natur- und Artenschutz sowie Planungsmängel angeführt und die Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs gefordert. Das Gericht sah jedoch keinen Anlass dafür. Es entschied, dass der Lückenschluss im Interesse der "öffentlichen Sicherheit" liegt – ein Ausnahmegrund, der auch von der EU-Vogelschutzrichtlinie anerkannt wird. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau erfüllt.


