Urteil: Geldstrafe nach tödlichem Unfall bei Metternich

Der Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall vor zwei Jahren in Weilerswist-Metternich hat am Mittwoch (04.02.26) den ganzen Tag über gedauert. Es gab viel Interesse an dem Prozess, der Gerichtssaal im Euskirchener Amtsgericht war voll. Es wurden viele Zeugen gehört.

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Der 35-Jährige Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Begründung: Unfall wäre vermeidbar gewesen

Zur Begründung hieß es vom Gericht, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Der Autofahrer hatte kurz vor dem Unfall ein anderes Auto überholt und war mit zwei jungen Männern zusammengestoßen. An der Stelle gibt es zwar kein Überholverbot auf der Landstraße. Aber nach Ansicht des Gerichts hätte er mit Fernlicht fahren oder mit dem Abblendlicht langsamer fahren können. So habe er das Risiko eines Unfalls in Kauf genommen, sagte ein Gerichtssprecher. Der Angeklagte hatte sich nach Angaben des Gerichtssprechers nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Bei dem Unfall vor zwei Jahren bei Metternich waren nachts zwei junge Männer, die von einer Karnevalsparty kamen, von dem entgegenkommenden Auto erfasst und tödlich verletzt worden.

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