Freispruch im Prozess um Hürther Zugunglück

Im Prozess um das Zugunglück mit zwei Toten in Hürth vor zwei Jahren ist der Angeklagte am Mittwoch freigesprochen worden. Nach Überzeugung des Brühler Amtsgerichts konnte dem 54-jährigen Sicherheitsmitarbeiter ein juristisch relevantes Fehlverhalten nicht sicher nachgewiesen werden.

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Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert. Bei dem schweren Unfall im Mai 2023 waren zwei Arbeiter an den Gleisen gestorben. Sie dachten, die Strecke sei gesperrt. Dann fuhr aber ein Intercity-Zug in die Arbeitsstelle. Die beiden Männer waren sofort tot. Einige Kollegen konnten sich noch im letzten Augenblick retten. Im Prozess blieb unklar, von wem die Fehlinformation kam, dass das Gleis gesperrt wäre. Der Angeklagte hatte einen Bauüberwacher beschuldigt - der machte im Verfahren keine Angaben. Laut Gericht könnte es am Ende auch ein nicht strafbares Missverständnis gewesen sein.


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