Euskirchen: Haft trotz Bewährungsstrafe

Am Euskirchener Amtsgericht ging es nach einem Prozess für einen Einbrecher trotz Bewährungsstrafe ins Gefängnis. Denn plötzlich gab es einen neuen Haftbefehl gegen den Verurteilten.

© Bundespolizei | Symbolbild

Ermittlungen zu Einbrüchen im Bergischen Land waren inzwischen so weit fortgeschritten, dass die Staatsanwaltschaft dort gegen den Mann zwischenzeitlich einen neuen Haftbefehl beantragt hatte. So kam es, dass der geständige Einbrecher im Urteil zwar 21 Monate Haft auf Bewährung erhalten hat, aber statt auf freien Fuß ging es für ihn dann nahtlos in die nächste Untersuchungshaft. Offenbar haben Ermittler nämlich an zwei weiteren Tatorten DNA-Spuren des Mannes entdeckt. Die hatten ihn schon in den vorherigen Fällen überführt. Mit der jetzt wohl zu erwartenden weiteren Verurteilung droht dem Mann dann doch eine Gefängnisstrafe.

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