Euskirchen: Flutbetrug

Eine Frau aus Euskirchen stand wegen Betrugs mit Fluthilfegeldern vor Gericht. Das Amtsgericht Euskirchen verurteilte die Frau zu einem Jahr Haft auf Bewährung. 

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Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, bei der Stadt Euskirchen, den Maltesern und dem Land zu Unrecht Fluthilfe beantragt zu haben. Rund 30.000 Euro sollen so zusammengekommen sein. Obwohl sie in ihrer Euskirchener Wohnung gar nicht vom Hochwasser betroffen war. Die 34-jährige Deutsche war vor Gericht geständig. Neben der Bewährungsstrafe ordnete das Gericht auch an, dass die 5500 Euro von der Stadt und den Maltesern eingezogen werden. Den Rest muss sie zurückzahlen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben das Urteil akzeptiert. Es ist damit rechtskräftig.

Der Fall erinnert stark an einen Prozess vom November vergangenen Jahres. Damals hatte das Amtsgericht Euskirchen ebenfalls eine Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie fast 30.000 Euro Fluthilfe kassiert hatte, ohne Anspruch darauf zu haben.

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