Arbeitszeitbetrug: Wie Beschäftigte sich wehren können

Ein Mann bedient eine Stechuhr
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Vorwürfen vorbeugen

Bremen (dpa/tmn) - Es ist ein Vorwurf, der es in sich haben kann: Der Arbeitgeber beschuldigt einen Beschäftigten, bei der Arbeitszeit geschummelt und damit Betrug begangen zu haben. Mögliche Folgen können unter anderem eine Abmahnung oder eine Kündigung sein. Doch wie können sich Arbeitnehmende vor unberechtigten Vorwürfen schützen?

Generell gilt: Wer als Beschäftigter mit dem Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs seitens des Arbeitgebers konfrontiert wird, sollte nicht in Panik geraten, sondern Ruhe bewahren und sich rechtlichen Beistand holen. «Das kann der Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft sein – oder gegebenenfalls eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht», so Josephine Klose, Rechtsberaterin bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. 

Haben Beschäftigte das Gefühl, der Arbeitgeber legt es darauf an, ihnen beim Thema Arbeitszeit Vorwürfe zu machen, ist es hilfreich, Arbeitszeiten selbst dokumentieren. Unter Umständen auch parallel zum Zeiterfassungssystem im Unternehmen. 

«Das geht zum Beispiel mit Hilfe eines kleinen Notizbuches oder man speichert die genauen Zeiten auf dem Smartphone ab», sagt Klose. Auch für den Browser finden sich verschiedene kostenlose Tools, um die eigenen Arbeitszeiten schnell und unkompliziert zu tracken. Kommt es dann zu Unklarheiten oder Abweichungen bei der Zeiterfassung, sollten Beschäftigte das von sich aus frühzeitig im Gespräch mit der Führungskraft thematisieren und für eine Klarstellung sorgen.

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