Entscheidung über Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

Die möglichen Windräder im Wald bei Nöthen sind heute Thema im Bad Münstereifeler Stadtrat. Der muss über ein Bürgerbegehren zu dem Thema entscheiden. Die Ratsmitglieder müssen abstimmen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht. Erklären sie es für zulässig, müssen sie auf der nächsten Ratssitzung dann entscheiden, ob sie das Bürgerbegehren ablehnen, also an den Plänen festhalten oder nicht. Bei einer Ablehnung des Bürgerbegehrens würde anschließend ein Bürgerentscheid folgen. Bei einer Zustimmung wären die Pläne für Windräder vom Tisch.

Bei der Entscheidung heute über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geht es um rein formale Fragen: Wurde die Form eingehalten und gibt es genügend gültige Unterschiften für das Bürgerbegehren. In der Vorlage für die Sitzung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass alle Formalitäten eingehalten wurden. Sie schlägt den Ratsmitgliedern deswegen vor, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären.

© Daniel Dähling (Symbolbild)

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