Bundesverwaltungsgericht verhandelt über A1-Lückenschluss

Der Lückenschluss der A1 durch die Eifel sorgt seit Jahren für Diskussionen. Nun beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einer Klage gegen das Projekt. Die Entscheidung könnte den Weg für den Bau freimachen – oder ihn weiter verzögern.

© Gemeinde Blankenheim

Seit Jahren sorgt die Lücke auf der Autobahn A1 durch die Eifel für Ärger bei Autofahrern im Kreis und darüber hinaus. Am Mittwoch (5. November) befasst sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einer Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den geplanten Lückenschluss. Konkret geht es um den südlichsten der drei Planungsabschnitte zwischen Blankenheim und Kelberg - und zwar um den Bereich zwischen Kelberg und Adenau.

Die Klage richtet sich deshalb auch gegen das Land Rheinland-Pfalz. Die Umweltschützer des BUND bemängeln unter anderem Verstöße gegen den Arten- und Gebietsschutz, eine mangelhafte Entwässerungsplanung sowie unzureichende Maßnahmen für den Klimaschutz. Das Land Rheinland-Pfalz hält dagegen und bezeichnet den Lückenschluss als eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte der Region.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird für Mitte November erwartet. Sollte die Klage abgewiesen und der Lückenschluss genehmigt werden, könnte das Projekt zügig voranschreiten. Der Bundestagsabgeordnete für den Kreis Euskirchen, Detlef Seif, hatte bereits vor rund einem Monat erklärt, dass die Finanzierung des Projekts gesichert sei. Bei einem positiven Urteil könnte die Baufreigabe dann zeitnah erfolgen.

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