Bürgerbegehren zieht vor Gericht

Der Rat in Bad Münstereifel hat ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Das Begehren richtet sich gegen die geplanten Änderungen am Verkehr in der Innenstadt. Eine Kölner Kanzlei argumentiert, dass die Frist für das Bürgerbegehren abgelaufen sei.

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Das Begehren richtet sich zwar gegen einen aktuellen Beschluss des Rates. Laut den Kölner Anwälten, baut der aber auf einem drei Jahre alten Beschluss auf. Einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens ist selbst Anwalt. Er sagt: Damals gab es noch gar keine konkreten Pläne. Also konnten wir nicht dagegen vorgehen.

Wie geht es jetzt weiter? Am Donnerstag reichen die Initiatoren am Verwaltungsgericht in Aachen Klage ein, sagen sie. Außerdem sammeln sie weiter Unterschriften. Gut 800 fehlen noch. 

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