3G-Regel im Kreishaus und Rathaus Mechernich

Seit Montag (29.11.) gilt bei Besuchen im Euskirchener Kreishaus und im Mechernicher Rathaus die 3G-Regel. Wie der Kreis mitteilt, gilt die Regel auch für Kreistagsabgeordnete, Dienstleister und Handwerker. Sowohl im Kreishaus, als auch im Mechernicher Rathaus, gibt es nur einen zentralen Ein- und Ausgang.

© Das Mechernicher Rathaus. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Dort müssen die 3G-Nachweise vorgezeigt werden. Das sei nötig um die Regelung besser kontrollieren zu können. Für Getestete gilt dabei laut Kreis und Stadt: ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen seien nur Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

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