Vogelgrippe: Kreis verlängert Aufstallungsgebot

Drei Vogelgrippefälle hat es bisher im Kreis Euskirchen gegeben. Seit Mitte November gilt deswegen ein Aufstallungsgebot im Raum Euskirchen-Kuchenheim. Eigentlich war dieses Gebot noch genau bis Samstag (20.12.) gültig. Der Kreis hat es aber jetzt nochmal verlängert.

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Um einen Monat, also bis zum 20. Januar wurde das Gebot jetzt verlängert. Konkret bedeutet das: Geflügel im Raum Euskirchen-Kuchenheim muss in einem Stall untergebracht werden, sodass es möglichst nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommt. Im ganzen Kreis sind außerdem Geflügelausstellungen, Börsen oder Märkte verboten. Der Grund für die Verlängerung: In Kuchenheim sitzt mit dem Eierhof Hennes einer der größten, kommerziellen Geflügel-Betriebe im Kreis. Hier sei also besondere Vorsicht geboten, so der Kreis. Auch wenn es im Kreis Euskirchen erstmal keine neuen Vogelgrippe-Fälle gegeben hat, seien die Fallzahlen deutschlandweit immer noch hoch, heißt es aus der Kreisverwaltung.

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