Urteil wegen sexuellen Missbrauchs

Wegen eines minder schweren Falles des sexuellen Missbrauchs an Kindern ist ein 41-Jähriger am Dienstag verurteilt worden, zu eineinhalb Jahren auf Bewährung. Das Amtsgericht in Schleiden sah es als erwiesen an, dass der Mann Geschlechtsverkehr mit einer zum Tatzeitpunkt 13-Jährigen gehabt hatte.

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Der Vorfall hatte sich im vergangenen Jahr in Blankenheim abgespielt. Die Familien des Mannes und der Minderjährigen sollen sich gekannt haben. Zum Tatzeitpunkt soll der Mann alkoholisiert gewesen sein, so das Gericht. Die Minderjährige soll ihrer Familie an ihrem 14. Geburtstag gestanden haben, dass sie Geschlechtsverkehr mit dem Mann gehabt hatte – der soll einmalig und einvernehmlich gewesen sein, berichtet das Gericht. Auch deswegen wurde der Mann heute in Schleiden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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