Urteil: Steile Friedhofswege rechtfertigen keine Umbettung

Ein steiler Weg zum Grab ist kein Grund, eine Urne umbetten zu lassen. Eine Frau aus Bad Münstereifel ist mit ihrem Wunsch vor Gericht gescheitert.

© Foto: Daniel Dähling

Die Frau wollte die Urne ihres verstorbenen Lebensgefährten im FriedWald umbetten lassen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat aber entschieden: Das geht nicht wegen der Totenruhe. Der Verstorbene habe zu Lebzeiten kein Einverständnis einer möglichen Umbettung gegeben. Da spiele auch das Alter oder die Gesundheit der Hinterbliebenen keine Rolle.

Hier sagte das Gericht: Die Frau habe bei der Buchung des Urnenplatzes, einen Basisplatz gewählt. Ihr hätte klar sein müssen, dass der Platz angesichts der Lage nicht altersgerecht und barrierefrei erreichbar sein könne.

Die Richter weisen in ihrem Urteil daraufhin, dass bei der älter werdenden Gesellschaft der Schutz der Totenruhe leerlaufe, wenn dem Wunsch, eine Urne umzubetten, einmal zugestimmt werde.

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