Urteil: Polizist muss Unfallschaden nicht bezahlen

Vor dem Verwaltungsgericht in Aachen musste sich am Montag ein Polizist aus dem Kreis Euskirchen verantworten. Es ging um einen Vorfall, bei dem der Beamte während einer Einsatzfahrt rückwärts gegen eine Straßenlaterne gefahren ist. 


© Jakob Priebe

Dabei entstand laut dem Gericht ein Schaden von fast 20.000 Euro am Streifenwagen. Das Land NRW wollte, dass der Polizist für den Schaden aufkommt, da es von grober Fahrlässigkeit ausging. Das Gericht hat aber entschieden, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt - vor allem, weil es sich um eine Einsatzfahrt handelte. Das Land NRW hat diese Entscheidung letztendlich akzeptiert, sodass der Polizist nicht für den großen Schaden aufkommen muss.


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