Kreis Düren: Gericht bestätigt Gehaltskürzung von Landrat

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die Gehaltskürzung von Wolfgang Spelthahn, suspendierter Landrat des Kreises Düren, ist rechtens.

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Hintergrund des Falls

Gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Düren, Wolfgang Spelthahn, laufen Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen durch die Ausländerbehörde. Aufgrund dieser Vorwürfe hatte die Bezirksregierung im November 2024 entschieden, Spelthahn vorläufig vom Dienst zu suspendieren und seine Bezüge um 40 Prozent zu kürzen.

Spelthahn hatte gegen die Kürzung seiner Bezüge geklagt und zunächst vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Dieses hatte unter anderem den bevorstehenden Ruhestand des Landrats im November als Argument angeführt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Entscheidung jedoch jetzt aufgehoben und die Kürzung der Bezüge als gerechtfertigt bestätigt.

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