Große Zustimmung für verpflichtende Nutzung der elektronischen Patientenakte durch Ärztinnen und Ärzte

Ab 1. Oktober müssen Ärzte die elektronische Patientenakte nutzen. 83 % der Versicherten befürworten dies, viele fühlen sich aber noch unzureichend informiert.

Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte "ePA".
© picture alliance/dpa | Daniel Karmann

Ab Mittwoch (1. Oktober) sind die Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen und Dokumente wie Arztbriefe oder Laborbefunde dort zu speichern. Laut einer vom AOK-Bundesverband beauftragten forsa-Befragung befürwortet eine große Mehrheit der gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland (83 Prozent) diese Regelung zur verpflichtenden Befüllung, nur 14 Prozent lehnen sie ab. Allerdings zeigt die Befragung nach wie vor viel Informationsbedarf beim Thema ePA.

So gibt die Mehrheit der Befragten (54 Prozent) an, sich persönlich weniger gut oder gar nicht gut über die elektronische Patientenakte informiert zu fühlen. 45 Prozent sehen sich dagegen sehr gut oder eher gut informiert. Bei der Betrachtung der verschiedenen Altersgruppen zeigt sich eine interessante Abweichung in der Gruppe der ältesten Befragten über 60 Jahre: Hier überwiegt mit 52 Prozent der Anteil derer, die sich sehr gut oder eher gut informiert fühlen. "Offenbar haben sich gerade die älteren Menschen, die häufiger von Erkrankungen betroffen sind und öfter in die Arztpraxis müssen, schon intensiver mit dem Thema ePA und den Vorteilen der Patientenakte auseinandergesetzt", sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.

So richten sie die E-Akte ein

Wie Sie die richtige App finden

Jede Krankenkasse hat ihre eigene ePA-App. Wie die Anwendung genau heißt, kann man über eine Liste der Gematik herausfinden, der nationalen Agentur für digitale Medizin

Gut zu wissen: Die einzelnen ePA-Apps stellen unterschiedliche Anforderungen an das Betriebssystem des Smartphones. Ein Beispiel: Während der einen ePA-App auf dem iPhone iOS 15 ausreicht, braucht die andere iOS 17. Auf Android laufen die Anwendungen in aller Regel ab Version 10. 

Wie Sie die ePA-App einrichten

Hat man die App heruntergeladen, ist es aber längst noch nicht getan - nun muss sie eingerichtet werden. Dafür braucht es: 

  • eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion
  • eine PIN, die Versicherte bei ihrer Krankenkasse anfordern müssen. "Die bekommen Sie allerdings nicht einfach so per Post zugeschickt, sondern Sie müssen sich authentifizieren", sagt Sabine Wolter. Gängig ist dabei das Postident-Verfahren, bei dem man sich in der Postfiliale vor Ort mit dem Personalausweis legitimiert. 

Liegt die PIN vor, kann man die ePA-App einrichten. Je nach Krankenkasse kann sich der Ablauf leicht unterscheiden.

Welche Alternative zur App noch kommen soll

Übrigens: Künftig soll es auch einen ePA-Client geben, mit dem man sich über Laptop oder PC Zugriff auf die eigene Akte verschaffen kann. Dass es diesen Weg geben soll, findet Sabine Wolter wichtig: "Uns wird immer wieder zugetragen, dass Ältere, die nicht so firm sind mit dem Smartphone, durchaus im Beruf aber am PC gearbeitet haben, auf diese Desktop-Anwendung warten." 

Ganz ohne App oder Client lässt sich die ePA nur passiv nutzen. Heißt laut VZ: Man kann keine Daten einsehen, hochladen und verwalten. Wer etwa die Zugriffsrechte für Arztpraxen anpassen möchte, muss das über die zuständige Ombudsstelle seiner Krankenkasse tun. Allerdings können Versicherte auch eine Vertrauensperson als Vertretung benennen, die auf ihrem Endgerät die ePA-App einrichten kann.

dpa

Weitere Meldungen