Geld zurück nach Nachbarschaftshilfe in Euskirchen

Viele ehrenamtliche Initiativen haben ihren Mitmenschen in der Corona-Zeit geholfen und möglicherweise auch Geld investiert, um anderen zu helfen. Vereine oder besondere Inititiaven können ab sofort einen Antrag bei der Stadt Euskirchen einreichen.

Wie die Stadt mitteilt, sollen Hilfsangebote von Freilwilligenagenturen oder Nachbarschaftsinitiativen ihre entstandenen Ausgaben zurückbekommen. Das sei durch Fördermittel des Landes NRW möglich. Der Förderantrag kann bis Ende Juli gestellt werden.

Wichtig sei: Mittel dürfen nur rückwirkend für Ausgaben ab dem 24. März beantragt werden. Die Auszahlung an natürliche Personen ist ausgeschlossen. Den Antrag und alle Förderbestimmungen gibt es hier: https://www.euskirchen.de/leben-in-euskirchen/aktuelle-mitteilungen/detail/news/2020/7/2/landesprogramm-zur-unterstuetzung-ehrenamtlicher-aktivitaeten-zur-bewaeltigung-der-corona-krise/

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