Freispruch nach tödlichem Motorradunfall in Mechernich

Nach einem tödlichen Motorradunfall auf der B266 bei Mechernich schien eigentlich alles klar: Doch das Euskirchener Amtsgericht hat den angeklagten Autofahrer jetzt freigesprochen.

© Jakob Priebe

Vater und Sohn waren im Oktober 2023 auf einer Motorradtour unterwegs. Bei einem Verkehrsunfall kurz vor Mechernich-Schaven starb der Vater, der Sohn wurde schwer verletzt.

Der Fahrer eines SUV war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Dass sei ihm aber nicht nachzuweisen gewesen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Euskirchen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, auf der zweispurigen Strecke vor dem Motorrad gefahren zu sein. Beide sollen ein Auto überholt haben. Der SUV sei anschließend wieder auf die rechte Spur gezogen, während der Motorradfahrer auf der linken blieb, um auch den SUV zu überholen.

Der Angeklagte soll dann aber wieder nach links herübergezogen sein, dabei knallte das Motorrad gegen das Heck des Wagens und der Motorradfahrer verlor die Kontrolle.

Ein Gutachten eines Sachverständigen musste allerdings revidiert werden und die Zeugenaussagen haben sich widersprochen. Somit sei nicht klar, ob der SUV wirklich die Spur gewechselt habe, sagt das Gericht. Gegen die Entscheidung kann noch Revision eingelegt werden.

Weitere Meldungen