Flüchtiger Häftling klagt gegen Berichterstattung
Veröffentlicht: Dienstag, 19.03.2024 12:40
Weihnachten ist ein Häftling der Justizvollzugsanstalt Euskirchen von seinem Freigang nicht mehr zurückgekehrt. Er hat sich wohl ins Ausland abgesetzt. Doch wegen Berichten über sein Leben außerhalb des Gefängnisses klagt er jetzt vor Gericht.

Die BILD-Zeitung hatte über seine Flucht berichtet und auch Fotos des Mannes veröffentlicht. Unter anderem dagegen hat der Mann eine einstweilige Verfügung beantragt. Über seine angeblichen Drogengeschäfte aus der JVA Euskirchen heraus soll die Zeitung nicht berichten.
Inzwischen haben zwei Gerichte in Frankfurt aber entschieden: So geht es nicht. Wer klagen will oder eine einstweilige Verfügung erwirken möchte, der muss auch eine ladungsfähige Anschrift vorweisen. Doch der Mann ist ja untergetaucht. Er gibt als Adresse die Anschrift der JVA Euskirchen an. Das hat in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht Frankfurt als nicht zulässig angesehen. Bei positiver Sozialprognose hätte der Mann noch etwa ein Jahr in Haft bleiben müssen, sagte eine Gerichts-Sprecherin Anfang des Jahres.
Zwei Häftlinge innerhalb eines Jahres getürmt
Die zweite Flucht eines Häftlings aus dem offenen Vollzug in Euskirchen innerhalb eines Jahres hatte hohe Wellen geschlagen. Auch die Opposition im Landtag hatte vom Justiz-Ministerium Antworten verlangt.
Abgesehen davon, dass der im Dezember 2023 entflohene Häftling über einen Anwalt eine Berichterstattung über sich verbieten lassen will, fehlt von ihm jede Spur. Ein Sprecher des Justizministeriums in Düsseldorf sagte auf Radio Euskirchen Nachfrage, dass es derzeit keine näheren Erkenntnisse über seinen Aufenthalt gibt.
Der ein Jahr zuvor getürmte Häftling sitzt seit zwei Monaten in Untersuchungshaft, nachdem Behörden ihn in Spanien festgenommen haben. Ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft sagte, dass hier noch die Ermittlungen laufen. Eine neue Anklage gegen ihn steht noch aus.