Euskirchener Luftminenexplosion Thema am Bundesgerichtshof

Die explodierte Weltkriegsbombe aus Euskirchen ist wieder ein Fall fürs Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss klären, ob ein Euskirchener Recycling-Unternehmen für Schäden durch die Explosion damals aufkommen muss.

Zwei Gebäudeversicherer haben geklagt. Sie wollen den Betrag von über einer Million Euro nicht zahlen. Doch bisher haben ihre Klagen keinen Erfolg gehabt. Das Kölner Oberlandesgericht sagte, die Luftmine sei auf dem Grundstück nur zufällig explodiert. Das passiere extrem selten. Das Unternehmen sei deshalb nicht verpflichtet gewesen, den Schutt vorher zu röntgen. Vor über fünf Jahren war die Mine beim Zerkleinern von Bauschutt explodiert. Ein Baggerfahrer ist ums Leben gekommen, 13 Menschen haben sich verletzt. Die Druckwelle hat noch einige hundert Meter entfernt Schäden angerichtet.

© Radio Euskirchen
Feuerwehrkräfte bei ihrem Einsatz im Januar 2014© Radio Euskirchen
Feuerwehrkräfte bei ihrem Einsatz im Januar 2014
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Der BGH-Anwalt der Versicherer, Thomas von Plehwe, erinnerte in der Verhandlung am Freitag daran, dass Blindgänger nach Kriegsende zum «Entschärfen» oft einfach in Beton eingegossen wurden. Der Unternehmer hätte deshalb Vorkehrungen treffen müssen, sagte er. Sein Geschäft bestehe darin, Bauschutt systematisch auf dem Gelände zusammenzutragen. Das erhöhe für die Nachbarn das Risiko. «Insofern ist es nicht mehr Zufall.»

Die Richter ließen allerdings durchblicken, dass sie dem Mann kein Verschulden vorwerfen. Die im Schutt steckende Bombe sei nach Zeugenaussagen nicht zu sehen gewesen. Und das gesamte angelieferte Material sicherheitshalber zu durchleuchten, scheine übertrieben.

Andere finanzielle Ansprüche aus Nachbarschaftsrecht kämen nach früheren BGH-Entscheidungen nur in Betracht, wenn die Explosion konkret etwas mit der Nutzung des Grundstücks zu tun gehabt hätte. Einen solchen Zusammenhang sehen die Richter im Moment eher nicht. Die Bombe hätte auch schon vorher auf der Baustelle oder beim Transport des Schutts hochgehen können, sagte Richterin Stresemann.

Der BGH-Anwalt des Unternehmers, Ralph Schmitt, sagte, die Sache sähe anders aus, wenn bei der Firma Bomben zerlegt oder gesprengt worden wären. So handele es sich einfach um ein allgemeines Lebensrisiko. «Dagegen kann man sich versichern.»

Ein Urteil soll in den nächsten Wochen verkündet werden.

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