Einstweilige Verfügung im Mülltonnen-Streit
Veröffentlicht: Mittwoch, 17.11.2021 21:57
Im Streit um die Leerung von Mülltonnen hier bei uns im Kreis Euskirchen hat das Bonner Landgericht ein Machtwort gesprochen. Das Gericht hat eine Einstweilige Verfügung erlassen – der aktuelle Entsorger muss seine Tonnen bis zum Jahresende stehen lassen und sie auch leeren.

Noch ist die Firma Schönmackers für die Entleerung der Bio- und Restmülltonnen in den meisten Orten im Kreis Euskirchen zuständig – mit Ausnahme von Euskirchen und Nettersheim. Allerdings nur noch bis zum Jahresende, dann übernimmt eine neue Firma die Aufgabe. Sie hatte sich im Ausschreibungsverfahren durchgesetzt.
Schönmackers hatte daraufhin angekündigt, seine Mülltonnen schon vor dem Jahresende nach und nach abzuziehen. Anfang des Monats hatte das Unternehmen sogar einen Zeitplan dazu veröffentlicht. Und die Tonnen teilweise auch schon mit speziellen Anhängern markiert. Die Einstweilige Verfügung verbietet das jetzt aber. Die Tonnen dürfen nicht vor Vertragsende abgezogen werden. Die Abholung des Mülls läuft mit den Schönmackers-Tonnen wie bisher weiter.
Erst ab dem neuen Jahr dürfen dann die Tonnen des neu zuständigen Entsorgers genutzt werden.


