Drei Jahre Haft nach Geiselnahme

Nach der Geiselnahme im vergangenen Jahr im Parkhotel in Euskirchen hat es am Bonner Landgericht das Urteil gegeben. Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Damit ist die Strafe wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung mild ausgefallen.

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Der Angeklagte war nach Angaben einer Gerichtssprecherin im Prozess in allen Punkten geständig. Der 27-Jährige hatte einen Mitarbeiter des Parkhotels in seine Gewalt gebracht, mit einem Messer bedroht und Geld gefordert. Letztendlich konnte er von einem Sondereinsatzkommando der Polizei durch einen gezielten Schuss ins Bein gestoppt werden. Er wollte sich von der Polizei erschießen lassen. Er hatte vor der Tat zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen. Im Prozess wurde ein Sachverständiger gehört, er bestätigte die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten, weil er zum Tatzeitpunkt unter anderem depressiv gewesen sei. In eine Psychiatrie muss er aber nicht. Im Prozess kam heraus, dass der Geschädigte noch heute unter der Geiselnahme leidet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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