Diskussion um Krankenwagen-Gebühren in der Region

Steigende Kosten für Rettungseinsätze sorgen in NRW für Diskussionen. Während der Rhein-Sieg-Kreis bereits über eine mögliche Eigenbeteiligung nachdenkt, bleibt es im Kreis Euskirchen vorerst bei der bisherigen Regelung.

© Susanne Edl

Im Kreis Euskirchen müssen Bürger aktuell keine Eigenbeteiligung zahlen, wenn sie einen Krankenwagen rufen. Wie der Kreis auf Anfrage von Radio Euskirchen mitteilte, gilt hier weiterhin die alte Gebührenordnung. Das bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten für Rettungseinsätze übernehmen.

Anders sieht es im benachbarten Rhein-Sieg-Kreis aus: Dort wird bereits über eine mögliche Eigenbeteiligung diskutiert. Hintergrund dieser Überlegungen sind die steigenden Kosten für Rettungseinsätze. Besonders sogenannte Fehlfahrten, bei denen ein Rettungswagen ausrückt, ohne einen Patienten ins Krankenhaus zu bringen, belasten die Budgets. Bisher wurden diese Kosten auf die tatsächlichen Einsätze umgelegt, doch die Krankenkassen wollen dieses Modell nicht länger unterstützen.

Im kommenden Jahr stehen dann auch bei uns im Kreis neue Gespräche mit den Krankenkassen an. Ziel des Kreises sei es, dass die Krankenkassen die Kosten weiterhin vollständig übernehmen, erklärte ein Sprecher.

Auch auf Landesebene wird das Thema diskutiert: Der NRW-Landtag befasst sich am Mittwoch (17. Dezember) mit den steigenden Kosten für Rettungseinsätze und möglichen Lösungen.

Weitere Meldungen