Betriebliche Regelung: Weihnachtsgeld bei Streik gekürzt

Ein Schild mit der Aufschrift "Heute Streik!"
© Christophe Gateau/dpa/dpa-tmn

Gerichtsentscheidung

Stuttgart/Offenbach (dpa/tmn) - Weihnachtsgeldkürzung wegen Streik? Bei einer entsprechenden Regelung im Betrieb ist das möglich, entschied das Arbeitsgericht Offenbach (Az.: 10 Ca 57/25). Auf den konkreten Fall weist der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin.

Arbeitnehmende hatten an einem Streik teilgenommen und als Folge davon weniger Weihnachtsgeld erhalten, weil das Unternehmen dieses um 1/60 pro Streiktag gekürzt hatte. Die Grundlage: eine Betriebsvereinbarung, nach der bei Fehlzeiten – egal, aus welchem Grund – die Sonderzahlung anteilig gekürzt wird.

Neutrale Regelung macht es möglich

Mehrere Beschäftigte klagten dagegen mit der Begründung, dass Streiks nicht zu Sanktionen führen dürften. Erfolglos: Laut dem Arbeitsgericht ist so eine Kürzung möglich, solange sie auf einer neutralen Regelung in einer Betriebsvereinbarung beruht. Das war hier der Fall.

Somit können Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld reduzieren, vorausgesetzt, es gibt im Betrieb eine entsprechende Kürzungsregelung. Entscheidend ist laut VDAA, dass diese alle Fehlzeiten gleich behandelt, ob sie nun durch Krankheit, unbezahlten Urlaub oder eben Streik entstehen.

© dpa-infocom, dpa:250929-930-98187/1

Weitere Meldungen