Aufstallgebot im Kreis Euskirchen um einen Monat verlängert

Seit dem vergangenen Herbst ist die Vogelgrippe in unserer Region Thema. Im November waren auch im Kreis Euskirchen drei Fälle bei Wildvögeln bestätigt worden.

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Auch wenn jetzt kein aktueller Fall dazugekommen ist, bleiben die Sicherheitsmaßnahmen für Geflügel im Kreis Euskirchen weiterhin bestehen. Das hat die Kreisverwaltung auf Radio Euskirchen Anfrage bestätigt. Die Allgemeinverfügung, die sonst heute ausgelaufen wäre, wird um einen Monat verlängert. Damit gilt das Aufstallungsgebot im Raum Euskirchen-Kuchenheim jetzt bis zum 20. Februar.

Das bedeutet, Geflügel muss hier in einem Stall untergebracht werden, sodass es möglichst nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommt. In Kuchenheim sitzt mit dem Eierhof Hennes einer der größten, kommerziellen Geflügel-Betriebe im Kreis. Hier sei also besondere Vorsicht geboten, so die Kreisverwaltung.

Im ganzen Kreisgebiet sind außerdem Geflügelausstellungen, Börsen oder Märkte, auch noch weiterhin verboten. Seit Ende September wurde der Erreger der Vogelgrippe in mehreren Geflügelbetrieben in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Auch bei mehreren Wildvögeln wurde die Krankheit entdeckt.

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