Amtsgericht Euskirchen bekommt Recht - Umgang mit Soforthilfe

Viele Unternehmer, auch bei uns im Kreis Euskirchen, waren im vergangenen Jahr auf Corona-Hilfen angewiesen. Wer vorher Schulden gemacht hat, dem darf die Coronahilfe deswegen aber nicht einfach weggenommen werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.

Ursprünglich ging es dabei um den Fall einer Zülpicherin. Sie hatte 9.000 Euro aus der NRW-Soforthilfe bekommen. Das Geld floss auf ein spezielles Konto. Die Zülpicherin beantragte beim Euskirchener Amtsgericht, dass die 9.000 Euro hier nicht zur Begleichung der Schulden gepfändet werden können. Einer der Gläubiger legte dagegen Beschwerde ein.

Den Prozess hat er jetzt in letzter Instanz verloren, damit bestätigt der BGH, dass Selbstständige mit dem Geld aus der Corona-Hilfe keine alten Schulden begleichen müssen.

© Daniel D

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