Änderungen bei Wiederaufbau-Hilfen

Es gibt eine Änderung bei den Wiederaufbauhilfen für Betroffene der Flutkatastrophe. Wie der Kreis Euskirchen mitteilte, ist es jetzt unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Immobilie zu veräußern oder zu vererben, ohne dass die Auszahlung ausgeschlossen wird.

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Bis jetzt war bei den Wiederaufbauhilfen geregelt, dass nur diejenigen Antragsberechtigt sind, die zum Zeitpunkt des Hochwassers im Grundbuch eingetragen waren. Einzelheiten dazu finden Betroffene im Erlass vom 24.03.2022 auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW unter folgendem Link: https://www.mhkbg.nrw/rechtsgrundlagen Erleichterungen können nicht zu einer mehrfachen Förderung führen. Daher ist die mehrfache Antragstellung für den selben Schadensort ausgeschlossen. Wer Hilfe bei der Antragsstellung benötigt, kann online einen Termin vereinbaren: https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin. Weitere Informationen zum Hochwasser und zur Wiederaufbauhilfe unter: https://hochwasser.kreis-euskirchen.de.

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