400 ungeimpfte Pflegekräfte im Kreis Euskirchen
Veröffentlicht: Donnerstag, 19.05.2022 15:09
Die Impfpflicht in der Pflegebranche ist rechtens. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde abgewiesen. 400 Beschäftigte im Kreis Euskirchen sind damit betroffen.

Die Gesundheit der zu Pflegenden sei wichtiger zu bewerten als die Grundrechte der Mitarbeiter, sagt das Bundesverfassungsgericht. Es hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen.
Auch zwei Monate nach dem Inkrafttreten der Impfpflicht hat es bisher im Kreis Euskirchen keine Betretungs- und Tätigkeitsverbote für ungeimpftes Personal gegeben. Das hat ein Sprecher der Kreisverwaltung auf Radio Euskirchen Nachfrage bestätigt.
Rund 400 Beschäftigte hätten ihrem Arbeitgeber bisher keinen Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder eine Impfbefreiung vorgelegt. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte den Gesundheitsämtern eine Frist bis Mitte Juni eingeräumt. Außerdem gibt es auch Ermessensspielräume.

