
Der Mann war auch wegen versuchten Totschlags angeklagt. Den sah das Gericht in der Verhandlung aber nicht als erwiesen an. Stattdessen hat das Bonner Landgericht den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie besonders schwerem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.
Angeklagter war erheblich vorbestraft
Das Euskirchener Jugendamt hatte aus Sorge um das Kindeswohl die Enkeltochter des Mannes in Obhut nehmen wollen. Da die Mitarbeiter sich von dem Angeklagten bedroht fühlten, klingelten sie in Begleitung von vier Polizisten an dessen Haus. Der Angeklagte ist 34 Mal vorbestraft, unter anderem wegen Drogendelikten und Körperverletzungen.
Und in der Tat war es zu einem massiven Angriff gegen die Beamten gekommen. Der Angeklagte hatte die Polizisten mit Fäusten ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen und auch versucht, mit einem Barhocker zuzuschlagen. Die Staatsanwaltschaft hatte das als versuchten Totschlag gewertet.
Alle vier Polizisten wurden durch den Angriff des Angeklagten verletzt. Alle Einzelheiten des Vorfalls haben sich vor Gericht nicht klären lassen.